23.09.2024 - 10 Bestellung von Stadtvertretern für den Umlegung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 23.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 15.07.2024 die Mitglieder der Stadtvertretung wie folgt bestellt:
- Umlegungsausschussvorsitzende: Frau Dagmar Philipp
- sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen: Herr Hans-Dieter Reinschütz
- sachkundiges Mitglied für Bewertungsfragen: Herr Martin Schäfer
- Stadtvertreter: Herr Mathias Fett und Herr Mario Wehr
- stellv. Umlegungsausschussvorsitzende: Frau Kerstin Siwek
- stellv. sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen: Herr Ronald Manzke
- stellv. sachkundiges Mitglied für Bewertungsfragen: Herr Prof. Dr. Walter Schäfer
- stellv. Stadtvertreter: Herr Thomas Finger und Herr Horst Deininger
Gemäß der Umlegungsausschussverordnung besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden, zwei Fachmitgliedern und zwei weiteren Mitgliedern, die der Stadtvertretung angehören. Für sie sind Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung er gewählt wird.
Von den bestellten Stadtvertretern sind lediglich Herr Fett und Herr Finger Stadtvertreter. Deshalb müssen ein neuer Stadtvertreter bzw. eine neue Stadtvertreterin und ein dazugehöriger Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin bestellt werden. Diese müssen zwingend aus der Reihe der Stadtvertreter bestellt werden.
Der Umlegungsausschuss wird gemäß § 1 Abs. 2 UmlALVO M-V für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
