Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1969

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt Variante ____ als zugrundeliegendes verkehrliches Leitbild für die Entwicklung des städtebaulichen Rahmenplans "Ploggenseering".

 

1. Die Leitbild-Variante 1 „Durchfahren“ wird als verkehrsplanerisches Leitbild

für die Entwicklung des städtebaulichen Rahmenplans beschlossen.

 

2. Die Leitbild-Variante 2 „Zwei Schleifen“ wird als verkehrsplanerisches Leitbild

für die Entwicklung des städtebaulichen Rahmenplans beschlossen.

 

3. Die Leitbild-Variante 2 „Eine Schleife“ wird als verkehrsplanerisches Leitbild

für die Entwicklung des städtebaulichen Rahmenplans beschlossen.

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Sachverhalt

Die Verwaltung hat gemeinsam mit der DSK Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft(DSK) eine Beteiligung derTräger öffentlicher Belange, privatwirtschaftlichen Akteure und der Betroffenen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde über die Rahmenplanung informiert, die Leitbilder vorgestellt und die Teilnehmenden zur Abgabe von Stellungnahmen und Anmerkungen aufgefordert. Dabei wurde die Variante 2 „Zwei Schleifen“ mehrheitlich als Vorzugsvariante identifiziert.

Ziele:

Mit dem Beschluss über eine der Varianten soll die grundlegende Idee der städtebaulichen Rahmenplanung ratifiziert und eine gemeinsame Zielvorstellung für den entstehenden Rahmenplan festgehalten werden.

 

Sachdarstellung:

Im September wurde die DSK im Rahmen Ihrer Sanierungsträgerschaft mit der Erstellung des Rahmenplans „Ploggenseering“ beauftragt. Die Rahmenplanung ist für die weitere Sanierung des Quartiers Ploggenseering notwendig und legt die Grundlage für weitere Maßnahmen und Förderung gem. C. 2.StBauFR MV 2011.

Um die Belastbarkeit und Akzeptanz der Planung zu garantieren, wurden die berührten privaten und öffentlichen Stakeholder sowie die Anwohnenden beteiligt. In der Beteiligung wurde über die Rahmenplanung und den Erarbeitungsprozess informiert. Die Beteiligten wurden zudem zur Abgabe von Stellung zu den entwickelten Leitbildern gebeten. Dabei ergab sich das sich die Mehrheit für die Variante 2 „Zwei Schleifen“ ausspricht.

Es wurde in diesem Kontext jedoch auch klar, dass eine tiefere Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Verkehrsplanung notwendig ist. Die Herausforderung besteht darin, eine gute Erreichbarkeit und Anbindung des Ploggenseerings sicherzustellen, denn die Variante 2 „Zwei Schlaufen" sieht vor, die im Quartier verlaufende Erschließungsstraße „Am Ploggenseering“ zu teilen.

 

Dies hätte neben einer Vielzahl von positiven Effekten wie Verkehrsberuhigung, Verkehrsreduktion und Lärmminderung auch eine Herausforderung zu bewältigen.Durch die momentane verkehrliche Führung und die straßenrechtlichen Anordnungen entlang der Wismarschen Straße entstehen leicht längere Wege, die mit dem PKW zu dem nächstgelegenen Nahversorgern zurückgelegt werden müssten. Die zurückgelegte Distanz zum Netto in der „Klützer Straße 1“ würde sich nicht verändern.Die zurückzulegende Distanz zum Netto „Am Wassertum 4a“und Penny „Wismarsche Straße 152“würde sich bedingt durch den Einrichtungsverkehr auf der Wismarschen und Theodor-Körner-Straße leicht verlängern. Dieser Aspekt wurde insbesondere von den öffentlichen Verkehrsträgern als auch von den Bürgerinnen und Bürgern als Kritikpunkt gesehen.

 

Diese berechtigte Kritik wird seitens Verwaltung und DSK in der weiteren Rahmenplanung Berücksichtigung finden und in der Rahmenplanung beantwortet werden. Die Rahmenplanung wird dabei konkret auf die Herausforderung eingehen und verkehrsplanerische Lösungsvorschläge formulieren.

Aufgrund der überwiegend positiven Wirkungen für das Quartier „Ploggenseering“, die in Folge der Weiterentwicklung der Variante 2 „Zwei Schleifen“ entstehen können, schlägt die Verwaltung vor, die Variante 2 als Vorzugsvariante zu bestimmen und sie als Grundlage für die weitere Rahmenplanung festzulegen

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Finanz. Auswirkung

Durch die Festlegung einer gemeinsamen Zielvorstellung in Form eines beschlosse-nen Leitbildes für die Rahmenplanung „Ploggenseering“ entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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