Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1) Die Stadtvertretung billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 inkl. Umweltbericht dazu. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49, der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht sowie der Zwischenabwägung der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen, ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung mitzuteilen.

 

3) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 einschl. der Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

 Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 27. Oktober 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit der Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 22. November 2022 bis 23. Dezember 2022 im Bauamt der Stadt Grevesmühlen sowie im Internet durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben. Diese behandelt überwiegend unternehmerische Aspekte. Ebenso wurden die drei privaten Stellungnahmen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Upahl abgegeben wurden, in die Abwägung eingestellt. Diese sind durch die Stadtvertretung ausschließlich zur Kenntnis zu nehmen. Da es sich jedoch um einen interkommunalen Großgewerbestandort handelt und eine enge Zusammenarbeit angestrebt wird, ist es sinnvoll im Rahmen der Abwägung alle eingegangenen Belange zu berücksichtigen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24. November 2022 zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert worden.

Seitens des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg wurde mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 mitgeteilt, dass die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Dies wurde in der Stellungnahme zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 28. Juni 2023 bekräftigt. Auch Seitens der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wird die Planung eines interkommunalen Großgewerbestandortes begrüßt und an die Gemeinden appelliert, diese nachdrücklich umzusetzen und durch enge Abstimmungsprozesse abzusichern.

Nach der frühzeitigen Beteiligung ergeben sich folgende wesentliche Änderungen der Planung:

- Anpassung und Erweiterung des Geltungsbereiches aufgrund der konkretisierten Erschließungsplanung.

- Ergänzung der Ausführungen zur Ver- und Entsorgung in der Begründung bezüglich der gesamten technischen Erschließung.

- Aufnahme des bekannten, vermuteten Bodendenkmals „Wotenitz, Fundplatz 12“ in die Planzeichnung sowie die Anpassung der Hinweise zu Bodendenkmälern.

- Aufnahme verbindlicher Festsetzungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Ausführungen in der Begründung dazu sowie zur Machbarkeitsstudie zum Thema Energiekonzept.

- Prüfung und Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen sowie Zuordnung dieser zu bestimmten Eingriffsflächen.

- Aufnahme einer Fläche für die Landwirtschaft im Norden, um die Erreichbarkeit der nördlich angrenzenden Flurstücke weiterhin zu gewährleisten.

- Ergänzung der Ausführungen bezüglich der Fachgutachten zu den Themen Hydrologie, Verkehr, Lärm und Artenschutz.

- Ergänzende Ausführungen zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung.

- Festsetzung von Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen aufgrund des anstehenden Geländes.

Die Stadtvertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

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1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

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im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

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Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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