Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0612

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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