13.07.2023 - 7 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021

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Wortprotokoll

 

Herr Baumann übernimmt zu diesem TOP als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters die Tagungsleitung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


Anmerkung: Gemäß § 24 KV M-V hat Herr Steve Springer weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.