Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0614

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

6. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 09.03.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow beschlossen. Die Billigung des Entwurfes erfolgt ebenfalls in der Gemeindevertretersitzung am 09.03.2023.

Die öffentliche Auslegung fand zwischen dem 03.04.2023 und dem 12.05.2023 statt. Zeitgleich wurden auch die Behörden, die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden wurde die Begründung um nähere Erläuterungen zu den Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB ergänzt. Weitere wesentliche Änderungen der Planung ergaben sich aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nicht. Die Voraussetzungen für den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss liegen nun vor.

Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Plüschow ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB nach gefasstem Feststellungsbeschluss dem Landkreis Nordwestmecklenburg als obere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

 Der Gemeinde entstehen keine Kosten. 

 

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Anlagen

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