Vorlage öffentlich - VO/14GV/2023-0369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt Herrn/Frau

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zur 1. Stellvertretung des Bürgermeisters..

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Sachverhalt

Der bisherige 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Karl-Heiz Roxin erklärte mit Schreiben vom 28.03.2023, aus gesundheitlichen Gründen das Amt des 1. Stellvertreters nicht mehr wahrnehmen zu wollen. Er trete daher mit Ablauf des 31.03.2023 von diesem Amt zurück. Damit ist die freigewordene Stellvertretung durch Wahl gemäß § 40 Absatz 1 KV M-V neu zu bestimmen.

Danach ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen ALLER Mitglieder der Gemenidevertretung erhält. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, sofern nur eine Person zur Wahl stand. Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Eine geheime Wahl kann gemäß § 32 Absatz 1 KV M-V auf Antrag eines Mitglieds der Gemeindevetretung durchgeführt werden. Bleibt ein solcher Antrag aus, wird durch Handzeichen abgestimmt.

Die Amtszeit der neugewählten Stellvertretung endet mit Ablauf der Wahlperiode im Jahr 2024.

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Finanz. Auswirkung

Keine 

 

 

 

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Anlagen

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