Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0601
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Teillandschaftsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl-Grevesmühlen“ der Gemeinde Upahl
Billigung Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bauausschuss Upahl
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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18.04.2023
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Geplant
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Hauptausschuss Upahl
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Vorberatung
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13.04.2023
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Bereit
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Kultur- und Sozialausschuss Upahl
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
1) Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Teillandschaftsplanes, bestehend aus Karten- und Textteil. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die zuständige untere Naturschutzbehörde mit den Unterlagen des Teillandschaftsplanes zu beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 28.06.2022 in einer gemeinsamen Sit-zung mit der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen die Aufstellung des Teillandschaftspla-nes in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 9 „Interkommunaler Großgewerbestandort Grevesmühlen-Upahl“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 beabsichtigt die Gemeinde Upahl, die pla-nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines interkommunalen Großgewerbe-standortes zu schaffen, um die gewerblichen Entwicklungsprozesse auch in Zukunft ziel- und bedarfsgerecht steuern zu können. Dafür wird die Aufstellung eines Teillandschaftsplanes notwendig.
Die Aufstellung des Teillandschaftsplanes erfolgt aufgrund der wesentlichen Veränderungen von Natur- und Landschaft aufgrund des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Upahl. Dem-entsprechend wird der Teillandschaftsplan auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 des Bundesna-turschutzgesetzes erstellt. Da es im Gemeindegebiet aktuell keine weiteren Planungen mit wesentlichen Auswirkungen auf Natur- und Landschaft gibt, ist die Aufstellung eines Land-schaftsplanes für das gesamte Gemeindegebiet nicht erforderlich.
Die in den (Teil-)Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (Abwägung zum Bebauungsplan) zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 (Flächennutzungsplan) und 9 BauGB (Be-bauungsplan) in die Bauleitpläne aufgenommen werden.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen, sodass die zuständige untere Naturschutzbehörde mit den Unterlagen beteiligt werden kann.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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332,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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9,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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10,2 MB
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7
|
(wie Dokument)
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9,2 MB
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