Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0602

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeinde beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauantrag des Landkreises 

 

a)    zu erteilen.

b)    zu versagen.

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Sachverhalt

 Mit dem Posteingang vom 10.03.2023 stellte der Landkreis einen Antrag auf Erteilung des gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 400 Personen, bestehend aus einem Verwaltungsgebäude (in Containerbauweise) mit Büro- und Sozialgebäuden für die Betreuung und Wachschutz sowie 8 Gebäuden in Containerbauweise mit den notwendigen Sanitär- und Sozialräumen für den Zeitraum von einem Jahr.

In der Sitzung vom 22.03.2023 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 4 "An der Silberkuhle" beschlossen. Planungsziel der Gemeinde besteht in der Sicherung der gewerblichen und industriellen Nutzung durch den Ausschluss der ausnahmeweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke im Gewerbegebiet und den Ausschluss der ausnahmesweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke im Industriegebiet.

Zur Sicherung der Planung hat die Gemeindevertretung ebenfalls die Satzung über die Veränderungssperre beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die bebaubaren Flächen.

Beide Beschlüsse wurden ordnungsgemäß bekanntgemacht.

Der Bauantrag des Landkreises steht den Zielen der Planung der Gemeinde entgegen. Es wird auf die Stellungnahme von Dr. Groteloh, Rechtsbeistand der Gemeinde, verwiesen und empfohlen den Ausführungen zu folgen.

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Finanz. Auswirkung

 

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