Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Waldeck“ sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietsbezeichnung „Waldeck“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 wird im Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 lag zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 17.10.2022 bis 25.11.2022 zur Einsichtnahme aus. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 10.11.2022 bis 16.12.2022 statt. Nach Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen ergeben sich für den Entwurf folgende Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf:

 

- Festsetzung der Gewerbegebiete als eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe 1, GEe2),

- im Teil B – Text wurden lediglich weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen,

- eine FFH-Untersuchung für das GGB „Wald- und Kleingewässerlandschaft Everstorf“ wurde erarbeitet.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen. Zeitgleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

 

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Anlagen

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