Vorlage öffentlich - VO/13GV/2023-0786

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Personen nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Gägelow zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gesetzt werden.

Reduzieren

Sachverhalt

Im Jahr 2023 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Für die Vorschlagsliste für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Wismar sind von der Gemeinde Gägelow 3 Vorschläge zu unterbreiten, wovon  2 vorliegen. 

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...