28.02.2023 - 8 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Personen nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Gägelow zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gesetzt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Im Jahr 2023 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Für die Vorschlagsliste für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Wismar sind von der Gemeinde Gägelow 3 Vorschläge zu unterbreiten, wovon  2 vorliegen. 

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage. 

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Anlagen zur Vorlage