Vorlage öffentlich - VO/06GV/2022-0352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf erteilt ihre Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung in Höhe von 444,44 Euro von der Nordwestagrar GmbH für die Feuerwehr der Gemeinde Roggenstorf für das Jahr 2022.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von 100,00 Euro erreicht wurde.     

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Finanz. Auswirkung

 ungeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 444,44 Euro im Produkt 12601 (Brandschutz) 

 

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