Vorlage öffentlich - VO/06GV/2022-0351

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Aufgaben der Gemeinde Roggenstorf, die sich aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V ergeben, auf Basis der vorliegenden Vereinbarung für die Jahre 2023 und 2024 an die Gemeinde Stepenitztal.

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Sachverhalt

Nach Vorabsprache zwischen den Bürgermeistern und Wehrführern der Gemeinden Roggenstorf und Stepenitztal soll die Übertragung der Aufgaben, die sich aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V ergeben, auch für die Jahre 2023 und 2024 laut der beiliegenden Vereinbarung (Anlage 1) erfolgen.

Grund hierfür ist die derzeit noch nicht vollständige Einsatzbereitschaft der FF Roggenstorf aufgrund zu weniger Einsatzkräfte.

Die Höhe der Erstattungsleistungen erhöht sich von 3.000 Euro auf 4.000 Euro jährlich.

Nach Ablauf der 2-Jahres-Frist wird die Einsatzbereitschaft der FF Roggenstorf erneut betrachtet und über die Vereinbarung ggf. erneut verhandelt.

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Finanz. Auswirkung

Mehrausgaben von 1.000 Euro im Konto 6/12601.52543.

Die Deckung erfolgt im Deckungskreis innerhalb des Teillhaushaltes 1.

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Anlagen

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