Vorlage öffentlich - VO/14GV/2022-0353

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stepenitztal beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

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Sachverhalt

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 4.007,78 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Rohrleitungszuschlages des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von jährlich 4.007,78 € auf 8.015,56 €. Der Rohrleitungszuschlag ist, neben dem Grundbeitrag und dem Erschwernisbeitrag, eine Komponente der zu zahlenden Wasser- und Bodenverbandsgebühr.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,79 €/ha auf 1,86 €/ha und Jahr.

 

Durch die seit dem Jahr 2022 vorgeschriebene quadratmetergenaue Abrechnung der Wasser- und Bodenverbände gemäß der verlaufenden Verbandsgrenzen ist eine Verschiebung der Flächenzugehörigkeit zwischen den Verbänden eingetreten. Somit wird für den Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste eine neue Nutzungsart "Landwirtschaftsflächen ohne Zu- und Abschläge" ausgewiesen. Damit sind die Gebühren für diesen Verband auf alle Nutzungsarten neu zu verteilen. 

 

Die Gebührensätze verändern sich insgesamt somit wie folgt:

 

  • für den Verband „Stepenitz-Maurine“

 

Nutzungsarten

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof

 

 

-

 

 

14,20

(bisher 13,25)

Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung

 

 

350 % Zuschlag

 

 

50,98

(bisher 49,70)

Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer

 

50 % Abschlag

 

8,94

(bisher 8,04)

Fließgewässer, Hafenbecken

80 % Abschlag

5,79

(bisher 4,91)

 

 

  • für den Verband „Wallensteingraben-Küste“

 

  

Nutzungsart

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Landwirtschaft

-

 

6,86 

(bisher nicht vorhanden)

Verkehr

350 % Zuschlag

 

24,36

(bisher 41,30)

Wald/Gehölz

50 % Abschlag

 

4,36

(bisher 6,30)

Gewässer

90 % Abschlag

 

2,36

(bisher 2,80)

 

 

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Mit der Anhebung der Gebühr wird vermieden, dass eine Unterdeckung zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Upahl entsteht.

 

 

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Anlagen

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