Vorlage öffentlich - VO/14GV/2022-0353
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dana Freytag
- Verfasser:
- Freytag, Dana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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13.12.2022
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Sachverhalt
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband um 4.007,78 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Rohrleitungszuschlages des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von jährlich 4.007,78 € auf 8.015,56 €. Der Rohrleitungszuschlag ist, neben dem Grundbeitrag und dem Erschwernisbeitrag, eine Komponente der zu zahlenden Wasser- und Bodenverbandsgebühr.
In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,79 €/ha auf 1,86 €/ha und Jahr.
Durch die seit dem Jahr 2022 vorgeschriebene quadratmetergenaue Abrechnung der Wasser- und Bodenverbände gemäß der verlaufenden Verbandsgrenzen ist eine Verschiebung der Flächenzugehörigkeit zwischen den Verbänden eingetreten. Somit wird für den Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste eine neue Nutzungsart "Landwirtschaftsflächen ohne Zu- und Abschläge" ausgewiesen. Damit sind die Gebühren für diesen Verband auf alle Nutzungsarten neu zu verteilen.
Die Gebührensätze verändern sich insgesamt somit wie folgt:
- für den Verband „Stepenitz-Maurine“
Nutzungsarten |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof |
- |
14,20 (bisher 13,25) |
Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung |
350 % Zuschlag |
50,98 (bisher 49,70) |
Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer |
50 % Abschlag |
8,94 (bisher 8,04) |
Fließgewässer, Hafenbecken |
80 % Abschlag |
5,79 (bisher 4,91) |
- für den Verband „Wallensteingraben-Küste“
Nutzungsart |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
Landwirtschaft |
- |
6,86 (bisher nicht vorhanden) |
Verkehr |
350 % Zuschlag |
24,36 (bisher 41,30) |
Wald/Gehölz |
50 % Abschlag |
4,36 (bisher 6,30) |
Gewässer |
90 % Abschlag |
2,36 (bisher 2,80) |
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,4 kB
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175,9 kB
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