Vorlage öffentlich - VO/14GV/2020-263
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Roggenstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Verfasser:
- Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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15.12.2020
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13.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.
Die Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.
Jede Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen. Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet ausreichend sind.
Die Schutzziele der Gemeinde Roggenstorf wurden mit Beschluss vom 26.08.2020 durch die Gemeindevertretung Roggenstorf sowie mit Beschluss vom 13.10.2020 durch die Gemeinde Stepenitztal festgelegt und durch das beauftragte Planungsbüro in die Fassung des Brandschutzbedarfsplanes von Januar 2021 (siehe Anlage) eingearbeitet. Die Verwaltung empfiehlt, den Plan in dieser Fassung zu bestätigen.
Die Gemeindevertung Roggenstorf hat den Beschluss am 10.02.2021 gefasst.
Aufgrund der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinden nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde Roggenstorf seit dem 01. Januar 2014 die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung an die Gemeinde Mallentin (jetzt Stepenitztal) übertragen. Aus diesem Grund ist es nach Rücksprache mit dem Innenministerium notwendig, dass die Gemeindevertretung Stepenitztal den Beschluss über die Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Roggenstorf anschließend bestätigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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