Vorlage öffentlich - VO/06GV/2022-0344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Roggenstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine um 1.713,29 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Rohrleitungszuschlages des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine von jährlich 1.713,29 € auf 3.426,58 €.

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,79 €/ha auf 1,86 €/ha und Jahr.

 

Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit von bisher 16,61 €/ha auf 16,99 €/ha.

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Mit der Anhebung der Gebühr wird vermieden, dass eine Unterdeckung zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Roggenstorf entsteht.

 

 

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Anlagen

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