Vorlage öffentlich - VO/12SV/2022-1750

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Zuwendungsordnung der Stadt Grevesmühlen für die Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen wie vorgeschlagen.

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Sachverhalt

Es liegt ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr (siehe Anlage 1) vor, die bestehende Zuwendungsordnung vom 16.03.2022 (siehe Anlage 2) wie folgt zu ändern.

1. Anstatt der bisherigen Zuschüsse (500 Euro/Jahr für Veranstaltungen; 50 Euro/Jahr für jede(n) Kameradin/en; 15% Zuschuss der im Kalenderjahr abgerechneten Gebühren für Einsätze) soll ein jährlicher Zuschuss von insgesamt 6.000 Euro ausgezahlt werden.

Da diese Kosten bisher auch bei ca. 6.000 Euro pro Jahr lagen, würden hier keine nennenswerten Mehrkosten entstehen.

2. Darüber hinaus soll jeder Kameradin/jedem Kamerad pro Einsatz eine persönliche Aufwandsentschädigung von 7,50 Euro pro Einsatz erhalten. Bei einem durchschnittlichen Einsatzaufkommen von 160 pro Jahr mit durchschnittlich 12 Kameradinnen und Kameraden pro Einsatz entspräche das Mehrkosten von 14.400 Euro pro Jahr.

Die entsprechenden Regelungen für die bisherigen Zuschüsse würden damit aufgehoben.

Zusätzlich dazu wurden die Aufwandsentschädigungen für die sogenannten Funktionsträger entsprechend der Höchstsätze der Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V aufgenommen.

Der Entwurf einer neuen Zuwendungsordnung für die Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen (siehe Anlage 3) wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) zur Prüfung vorgelegt. Am 21.09.2022 ergingen dazu per Email Hinweise, die redaktionell in die neue Anlage 4 aufgenommen wurden.

Laut uRAB entscheidet die Stadtvertetung über die Angemessenheit der Höhe der Aufwandsentschädigungen sowohl hinsichtlich der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger als auch hinsichtlich der Personen mit besonderen Aufgaben. Es wird empfohlen, hier insbesondere eine entsprechende Gewichtung zwischen den beiden Gruppen vorzunehmen.

Zudem sei zwingend zu berücksichtigen, dass für das Ehrenamt grundsätzlich keine Bezahlung zu erfolgenb habe. Es sei daher besonders im Hinblick auf die Einsatzentschädigung darauf zu achten, dass mit der Zuwendungsordnung keine - wenn auch geringfügige - Entlohnung entstehe, die sich mit dem Ehrenamt nicht vertrage. Auch der bloße Eindruck einer solchen sei zu vermeiden.

In Anbetracht der Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen nicht nur für Stadt Grevesmühlen selbst sondern wegen des Vorhaltens spezieller Einsatztechnik auch für das Amt Grevesmühlen-Land und weitere Hilfeleistungen in anderen umliegenden Gemeinden, die ihren Ausdruck unter anderm in der Vielzahl der gefahrenen Einsätze findet, empfiehlt die Verwaltung die Änderung der Zuwendungsordnung wie in Anlage 4 vorgeschlagen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

14.400,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

12601.54190000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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