17.10.2022 - 8 Antrag zur Änderung der Zuwendungsverordnung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke spricht § 3 Abs. 2 der Zuwendungsordnung an und erkundigt sich nach den Summen für Fortbildungen.

 

Der Bürgermeister informiert, dass dies nicht pauschalisiert werden kann. Die Summen hängen immer vom Bedarf ab. Die Positionen werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Weiterhin spricht Herr Baetke das Jubiläum der Feuerwehr an und erkundigt sich, ob hier genügend finanzielle Mittel eingeplant sind.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass für das Jubiläum eine Summe im Haushalt berücksichtigt ist. Die genaue Zahl wird der Feuerwehr morgen mitgeteilt.

 

Herr Schiffner spricht die Vielzahl der Einsätze an und betont, dass dieses Jubiläum den Kameradinnen und Kameraden ermöglicht bzw. finanziert werden muss. Nach Rücksprache mit der Feuerwehr wäre ein Betrag von 6.000€ notwendig. Er spricht sich dafür aus, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Grote merkt an, dass der Vorsitzende des Fördervereins heute Abend anwesend ist und bittet um Rederecht.

 

Herr Brauer berichtet, dass für die Ausgestaltung der Halle, die Bereitstellung eines Tresens und Personal ein Angebot von 6.000€ vorliegt. Für das Essen liegt das Angebot bei 2.500€.

In der Kameradschaftskasse sind auch noch Mittel vorhanden.

 

Herr Krohn schlägt einen Antrag für einen eventuellen Nachtrag vor.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass heute nur der Prozentsatz der Unterstützung festgelegt werden sollte, da die Kostenstruktur noch nicht ganz klar ist.

 

Frau Strübing unterbreitet den Vorschlag jetzt die Zuwendungsordnung zu beschließen und mit dem Zuschuss zum Jubiläum bis zum Ende des öffentlichen Teils zu warten bis die Zahl vorliegt.

 

Herr Baetke schlägt einen Beschluss zur Unterstützung des Jubiläums in der nächsten Woche während der Sondersitzung vor.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Zuwendungsordnung der Stadt Grevesmühlen für die Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen wie vorgeschlagen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

  • davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr (siehe Anlage 1) vor, die bestehende Zuwendungsordnung vom 16.03.2022 (siehe Anlage 2) wie folgt zu ändern.

1. Anstatt der bisherigen Zuschüsse (500 Euro/Jahr für Veranstaltungen; 50 Euro/Jahr für jede(n) Kameradin/en; 15% Zuschuss der im Kalenderjahr abgerechneten Gebühren für Einsätze) soll ein jährlicher Zuschuss von insgesamt 6.000 Euro ausgezahlt werden.

Da diese Kosten bisher auch bei ca. 6.000 Euro pro Jahr lagen, würden hier keine nennenswerten Mehrkosten entstehen.

2. Darüber hinaus soll jeder Kameradin/jedem Kamerad pro Einsatz eine persönliche Aufwandsentschädigung von 7,50 Euro pro Einsatz erhalten. Bei einem durchschnittlichen Einsatzaufkommen von 160 pro Jahr mit durchschnittlich 12 Kameradinnen und Kameraden pro Einsatz entspräche das Mehrkosten von 14.400 Euro pro Jahr.

Die entsprechenden Regelungen für die bisherigen Zuschüsse würden damit aufgehoben.

Zusätzlich dazu wurden die Aufwandsentschädigungen für die sogenannten Funktionsträger entsprechend der Höchstsätze der Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V aufgenommen.

Der Entwurf einer neuen Zuwendungsordnung für die Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen (siehe Anlage 3) wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) zur Prüfung vorgelegt. Am 21.09.2022 ergingen dazu per Email Hinweise, die redaktionell in die neue Anlage 4 aufgenommen wurden.

Laut uRAB entscheidet die Stadtvertetung über die Angemessenheit der Höhe der Aufwandsentschädigungen sowohl hinsichtlich der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger als auch hinsichtlich der Personen mit besonderen Aufgaben. Es wird empfohlen, hier insbesondere eine entsprechende Gewichtung zwischen den beiden Gruppen vorzunehmen.

Zudem sei zwingend zu berücksichtigen, dass für das Ehrenamt grundsätzlich keine Bezahlung zu erfolgenb habe. Es sei daher besonders im Hinblick auf die Einsatzentschädigung darauf zu achten, dass mit der Zuwendungsordnung keine - wenn auch geringfügige - Entlohnung entstehe, die sich mit dem Ehrenamt nicht vertrage. Auch der bloße Eindruck einer solchen sei zu vermeiden.

In Anbetracht der Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen nicht nur für Stadt Grevesmühlen selbst sondern wegen des Vorhaltens spezieller Einsatztechnik auch für das Amt Grevesmühlen-Land und weitere Hilfeleistungen in anderen umliegenden Gemeinden, die ihren Ausdruck unter anderm in der Vielzahl der gefahrenen Einsätze findet, empfiehlt die Verwaltung die Änderung der Zuwendungsordnung wie in Anlage 4 vorgeschlagen.

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Anlagen zur Vorlage