Vorlage öffentlich - VO/14GV/2022-0327
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich von Bonnhagen“ der Gemeinde Stepenitztal
Antrag auf Zielabweichung unter Berücksichtigung des Standortkonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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30.08.2022
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27.09.2022
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Geplant
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Hauptausschuss Stepenitztal
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Vorberatung
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Bereit
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Bau-, Wege- und Sozialausschuss Gemeinde Stepenitztal
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal bestätigt das Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit Stand vom März 2022 als Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorbereitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Stepenitztal.
2. Das Standortkonzept ist im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stepenitztal auf weitere Entwicklungsmöglichkeiten bedarfsgerecht zu untersuchen.
3. Auf der Grundlage des Standortkonzeptes stellt die Gemeinde Stepenitztal den Antrag auf Zielabweichung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1, Stand März 2022.
Sachverhalt
In ihrer Sitzung am 13.10.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal den Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes als Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin und die Änderung sowie Ergänzung um die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen gefasst.
Die Planungsziele sind im Aufstellungsbeschluss wie folgt formuliert.
- Planungsziele bestehen in der Erarbeitung der Zielsetzungen für die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen unter Berücksichtigung der neuen Gemeindestruktur.
- Änderungen im Bereich der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin im Zusammenhang mit der Errichtung von Freiflächen – Photovoltaikanlagen.
- Im Rahmen der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes ist eine Potentialabschätzung im Zusammenhang mit der Bewertung zur Entwicklung regenerativer Energien im gesamten Gemeindegebiet vorgesehen.
Ebenso wurde in der Sitzung am 13.10.2020 durch die Gemeindevertretung der Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich von Bonnhagen“ gefasst. Am ............ hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal die Einbeziehung weiterer Flächen im 200 m Bereich zur Bahnlinie beschlossen, die auch Gegenstand des Antrages auf Zielabweichung werden.
Die Möglichkeiten zur Ansiedlung von erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet wurden in einem Standortalternativenkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeitet. Der Prüfung wurden folgende rechtliche Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt:
- das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern, 2016, (LEP 2016)
- das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg 2011, (RREP 2011)
- die Teilfortschreibung des RREP Kapitel 6.5 Energie (RREP 2011, 3. Entwurf (April 2021) Kapitel 6.5 Teilfortschreibung Energie)
- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbar-Energien-Gesetz-EEG 2021 vom 21.07.2014 in der letztgültigen Fassung von 2021)
- Antrag der Fraktionen der SPD und CDU, „Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen“, Drucksache 7/6169 vom 26.05.2021, Beschluss: Annahme des Antrages, 125. Landtagssitzung am 10.06.2021
Zur Bewertung der Potenzialflächen wurde ein Abgleich der Flächen mit den Vorgaben der Raumordnung und des Naturschutzes für großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich unter folgenden Aspekten vorgenommen:
- Standortprioritäten – uneingeschränkt geeignete Flächen
- Flächen mit besonderem Prüfungserfordernis – eingeschränkt geeignete Flächen (grundsätzlich geeignet, aber Abwägungsentscheidung, da Kriterien Raumordnung und Naturschutz)
- Ausschlussflächen – nicht geeignete Flächen (Tabukriterien Raumordnung und Naturschutz)
Für das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen und so als Gemeinde zur Energiewende beizutragen, sind die ermittelten Potenzialflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet geeignet.
Die Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Photovoltaik-Freiflächenanlage nördlich von Bonnhagen“ der Gemeinde Stepenitztal erfüllen die erforderlichen Kriterien:
- Im 110 m Streifen längs von Schienenwegen (gemäß LEP 2016).
- Im 200 m Streifen längs von Schienenwegen (gemäß EEG 2021).
- Die Flächen über den 110 m Streifen hinaus sind mit dem Mittel eines Zielabweichungsverfahrens genehmigungsfähig.
Der Bearbeitungsstand des Standortkonzeptes ist als Anlage dieser Beschlussfassung beigefügt.
Die Gemeinde Stepenitztal befürwortet die Ziele der Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Energien und Umsetzung der Energiewende und möchte einen Beitrag zur nachhaltigen Stromproduktion leisten.
Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb des 110 m Streifens entlang des Schienenweges steht der Zielstellung gemäß Punkt 5.3.9 des Landesraumentwicklungsprogrammes 2016 (LEP 2016) entgegen und bedarf daher eines Zielabweichungsverfahrens.
Es sollen Flächen außerhalb des 110 m Streifens und über den 200 m Streifen hinaus längs zur Bahntrasse für die Photovoltaik-Freiflächenanlage genutzt werden. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb und außerhalb des 110 m Streifens sowie über den 200 m Streifen sind als gleichwertig zu betrachten.
Die Wertzahl der bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Stepenitztal liegt überwiegend über 50.
Die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage führt nicht zu einem dauerhaften Entzug von Flächen für die Landwirtschaft. Eine abschließend irreversible Umwandlung findet nicht statt.
Das Festhalten an der Zielsetzung, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen ab einer Wertzahl 50 nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden dürfen, nimmt der Gemeinde die Möglichkeit, erneuerbare Energien in Form von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auszubauen, da die durchschnittliche Wertzahl für landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gemeindegebiet bei etwa 50 liegt (überwiegend liegen die Werte zwischen 45 und 55).
Ziel der Planung ist, die Energiewende und den Klimaschutz zu unterstützen und hierfür im Gemeindegebiet geeignete Flächen zu nutzen. Die Gemeinde prüft unter Berücksichtigung der übergeordneten Vorgaben Voraussetzungen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in Vereinbarung mit anderen Zielsetzungen zur baulichen und landschaftlichen Entwicklung in der Gemeinde (Bezugnahme auf das Klimaabkommen Paris, das Klimaschutzgesetz (KSG), Urteil des BVerwG zu KSG, Energiepolitische Konzeption MV 2015, Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU an den Landtag, Drucksache 7/6169 vom 26.05.2021 Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen) zu schaffen. Die gesellschaftliche Verpflichtung der Energiewende soll durch Festsetzung der Ziele im Gemeindekonzept umgesetzt werden.
Für die Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die sich außerhalb des 110 m Abstandsstreifens zur Eisenbahnlinie befinden, wird der Antrag auf Zielabweichung gestellt.
Das Standortkonzept wird im Rahmen der Fortführung der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet weiter fortgeschrieben. Derzeit werden die Zielsetzungen für die weitere Inanspruchnahme von Flächen südlich der Ortslage Börzow diskutiert.
Die Gemeinde Stepenitztal hat aus ihrer Sicht ihre Zielsetzungen mit den übergeordneten Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung überprüft.
Es ergibt sich, dass aus Sicht der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Förderung regenerativer Energien die Zielsetzung und Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung hergestellt werden kann. Dies begründet die Gemeinde mit den Erkenntnissen aus dem Standortkonzept. Zur rechtlichen Vorbereitung wird der Antrag auf das Zielabweichungsverfahren gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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250,3 kB
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1,3 MB
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3,5 MB
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30,5 kB
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1 MB
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(wie Dokument)
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929 kB
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