Vorlage öffentlich - VO/14GV/2022-0326
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan der Gemeinde Stepenitztal
Hier: Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stepenitztal – Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin und Änderung sowie Ergänzung um Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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30.08.2022
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27.09.2022
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Geplant
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Hauptausschuss Stepenitztal
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Vorberatung
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Bereit
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Bau-, Wege- und Sozialausschuss Gemeinde Stepenitztal
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den Beschluss über die Änderung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Börzow und der ehemaligen Gemeinde Mallentin. Die Zielsetzungen der Flächennutzungspläne
- 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Börzow und
- 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Mallentin
werden durch die Gemeindevertretung bestätigt.
2. Auf der Grundlage des Beschlusses sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit frühzeitig über die Zielsetzungen zur Entwicklung der Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zu unterrichten.
Sachverhalt
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal vom 13.10.2020 über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stepenitztal – Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Börzow und Mallentin und Änderung sowie Ergänzung um die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen wurden Planungen durchgeführt. Das Standortkonzept für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, Stand März 2022 wurde erstellt. Auf der Grundlage des Standortkonzeptes wurde der Antrag auf Zielabweichung vorbereitet, Stand März 2022.
Unter den Aspekten der Energiewende und der derzeit aktuellen politischen Situation und unter Berücksichtigung der Zielsetzungen für den in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 werden die entsprechenden Zielsetzungen für die Anpassung der Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinde Börzow und Mallentin bereits jetzt durchgeführt. Die Zielsetzungen werden unter Berücksichtigung des Standortkonzeptes bestätigt und entwickelt. Unabhängig davon wird die Gemeinde im Rahmen der weiteren Vorbereitung der Flächennutzungsplanung für die Gemeinde Stepenitztal unter Berücksichtigung der Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen die Zielsetzung für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen weiter fortschreiben.
In diesem Zusammenhang werden auch die Zielsetzungen für die Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Papenhusen ergänzt.
Die Anforderungen und Zielsetzungen im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 werden nun durch die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Börzow und die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Mallentin berücksichtigt.
Die Abstimmung mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie mit den Nachbargemeinden ist auf der Grundlage der Teilflächennutzungspläne vorzubereiten und durchzuführen. Die Planungen berücksichtigen die Erkenntnisse aus dem Standortkonzept.
Die Zielsetzungen für regenerative Energien sind für diese Flächen in den Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Stepenitztal zu übernehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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