Vorlage öffentlich - VO/14GV/2022-0340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spenitztal beschließt die Einziehung bzw. Teileinziehung (Variante 1 bzw. 2 - Festlegung ist auf der Sitzung zu treffen) für die Wegeverbindung von Börzow nach Börzow Ausbau entsprechend dem beiliegenden Kartenauszug beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag für die Gemeinde zu erstellen.

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Sachverhalt

 Die Brücke über die Radegast zwischen Börzow und Börzow Ausbau ist seit langem in einem schlechten Zustand (s.a. Anlage 2 - Prüfbericht nach DIN 1076). Der Zustand des Brückenbelages aus Holzbohlen, das Stahltragwerk und die Brückengeländer (Absturzsicherungen) haben sich derart verschlechtert, dass die Brücke als nicht mehr verkehrssicher einzuschätzen ist. Zur Gefahrenabwehr musste im Juli die Brücke für jegliche Nutzung gesperrt werden. Die Sperrung der Brücke stellt kurzfristig die einzige Möglichkeit da, um die Gemeinde vor möglichen Schadensersatzansprüchen nach BGB § 823 (Bürgerliches Gesetzbuch) entstehend aus Unfällen bei der Brückenquerung zu schützen.

Die Gemeinde ist gem. StrWG - MV § 41 (Straßen- und Wegegesetz des Landes MV) zuständig für die Unterhaltung dieser Brücke. Die Straßenbaulast für den die Brücke erschließenden Weg liegt gem.  StrWG - MV § 16  bei der Gemeinde Stepenitztal. 

Der Weg zur bzw. von der Brücke ist ein ungebundener, ländlicher Weg, welcher die Gemeindestraße nach Bonnhagen mit der Kreisstraße nach Teschow verbindet und zur Erschließung der seitlich vom Weg gelegenen landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden kann. Da die Brücke nachweislich seit mehreren Jahren für den motorisierten Verkehr gesperrt ist, kommt dieser Wegeverbindung keine verkehrliche Bedeutung mehr zu. Gleichzeitig befindet sich dieser Weg im Naturschutzgebiet Radegasttal. 

Eine Instandsetzung der Brücke über die Radegast auch für den motorisierten Verkehr entspräche einem Neubau der Brücke und würde die verkehrliche Bedeutung nicht widerspiegeln.  

Entsprechend StrWG - MV § 9 kann auf Antrag des Trägers der Straßenbaulast (Gemeinde Stepenitztal) durch die Straßenaufsichtsbehörde eine öffentliche Straße eingezogen bzw. teileingezogen (Beschränkung der Benutzungsarten oder Benutzerkreise) werden.

Somit bestehen grundsätzlich zwei mögliche Varianten:

     Variante 1: - Einziehung des Weges und damit Aufgabe dieser Wegeverbindung für alle Nutzergruppen

 

     Variante 2: - Teileinziehung des Weges und Beschränkung auf die Nutzergruppen Fußgänger und Radfahrer bei gleichzeitiger Freigabe des 

                          Weges für den landwirtschaftlichen Verkehr bis zur Brücke (Sperrung der Brücke für sämtlichen motorisierten Verkehr)

                       -  grundhafte Instandsetzung der Brücke als Fuß und Radfahrerbrücke mit einer Breite kleiner als 3 Meter

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Teil- bzw. Einziehung des Weges (s. Anlage 1) beim Landkreis Nordwestmecklenburg für die Gemeinde Stepenitztal zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

keine, für die Antragstellung 

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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