Vorlage öffentlich - VO/12SV/2022-1715
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung des Flurstücke 327/1 und 330/4, Flur 6, Gem. Grevesmühlen, Kleiner Vogelsang
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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18.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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23.08.2022
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Geplant
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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05.09.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Widmung von folgenden Flurstücken:
1) Die in der beigefügten Karte dargestellten Fläche
Gemarkung: Grevesmühlen
Flur: 6
Flurstücke: 327/1 und 330/4
wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 Nr. 4 StrWG – MV als sonstige öffentliche Straße (Weg) eingestuft.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfügung über die Widmung öffentlich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Öffentliche Straßen im Sinne des § 2 StrWG M-V sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Wege sind gem. § 3 Abs. 4 StrWG M-V sonstige öffentliche Straßen, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder bestimmte Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.
Wege sind daher wie eine Straße gem. § 7 StrWG M-V durch den Straßenbaulastträger zu widmen. Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen ist gem.§ 14 StrWG M-V die Gemeinde, hier somit die Stadt Grevesmühlen
.
Die dauerhafte Sicherung als öffentliche Verkehrsfläche ist durch Widmung zu gewährleisten.
Die im Luftbild dargestellte und im Eigentum der Stadt Grevesmühlen befindliche sonstige Verkehrsfläche (Weg) wird gemäß § 7 StrWG M-V dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 Nr. 4 StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße (Weg) eingestuft.
Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Absatz 2 StrWG M-V öffentlich bekanntzumachen.
Eine Benennung des Weges findet nicht statt.
Grund für die notwendige Widmung ist ein Grundstückstausch der Eigentümer Kleiner Vogelsang 2/Wismarsche Straße 20.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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264,2 kB
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