Vorlage öffentlich - VO/12SV/2022-1715

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Widmung von folgenden Flurstücken:

 

1) Die in der beigefügten Karte dargestellten Fläche

Gemarkung: Grevesmühlen

Flur: 6

Flurstücke: 327/1 und 330/4

 

wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 Nr. 4 StrWG – MV als sonstige öffentliche Straße (Weg) eingestuft.

 

 

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfügung über die Widmung öffentlich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

 

Öffentliche Straßen im Sinne des § 2 StrWG M-V sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Wege sind gem. § 3 Abs. 4 StrWG M-V sonstige öffentliche Straßen, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder bestimmte Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.

 

Wege sind daher wie eine Straße gem. § 7 StrWG M-V durch den Straßenbaulastträger zu widmen. Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen ist gem.§ 14 StrWG M-V die Gemeinde, hier somit die Stadt Grevesmühlen

.

Die dauerhafte Sicherung als öffentliche Verkehrsfläche ist durch Widmung zu gewährleisten.

 

Die im Luftbild dargestellte und im Eigentum der Stadt Grevesmühlen befindliche sonstige Verkehrsfläche (Weg) wird gemäß § 7 StrWG M-V dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 Nr. 4 StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße (Weg) eingestuft.

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Absatz 2 StrWG M-V öffentlich bekanntzumachen.

Eine Benennung des Weges findet nicht statt.

 

Grund für die notwendige Widmung ist ein Grundstückstausch der Eigentümer Kleiner Vogelsang 2/Wismarsche Straße 20.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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