18.08.2022 - 7 Widmung des Flurstücke 327/1 und 330/4, Flur 6,...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Widmung von folgenden Flurstücken:

 

1) Die in der beigefügten Karte dargestellten Fläche

Gemarkung: Grevesmühlen

Flur: 6

Flurstücke: 327/1 und 330/4

wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 Nr. 4 StrWG – MV als sonstige öffentliche Straße (Weg) eingestuft.

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfügung über die Widmung öffentlich bekanntzumachen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Öffentliche Straßen im Sinne des § 2 StrWG M-V sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Wege sind gem. § 3 Abs. 4 StrWG M-V sonstige öffentliche Straßen, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder bestimmte Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.

 

Wege sind daher wie eine Straße gem. § 7 StrWG M-V durch den Straßenbaulastträger zu widmen. Träger der Straßenbaulast für sonstige öffentliche Straßen ist gem.§ 14 StrWG M-V die Gemeinde, hier somit die Stadt Grevesmühlen

.

Die dauerhafte Sicherung als öffentliche Verkehrsfläche ist durch Widmung zu gewährleisten.

 

Die im Luftbild dargestellte und im Eigentum der Stadt Grevesmühlen befindliche sonstige Verkehrsfläche (Weg) wird gemäß § 7 StrWG M-V dem öffentlichen Verkehr gewidmet und gemäß § 3 Nr. 4 StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße (Weg) eingestuft.

Die Widmung ist von der verfügenden Behörde gem. § 7 Absatz 2 StrWG M-V öffentlich bekanntzumachen.

Eine Benennung des Weges findet nicht statt.

Grund für die notwendige Widmung ist ein Grundstückstausch der Eigentümer Kleiner Vogelsang 2/Wismarsche Straße 20.

 

Diskussion BA:

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Anlage (Luftbild) zu dieser Beschlussvorlage war nicht ganz korrekt. Daher wurde den Mitgliedern ein neues Luftfbild (zusätzliche schraffierte Fläche soll ebenfalls gewidmet werden) ausgehändigt. Die Vorlage wurde entsprechend für den weiteren Verlauf in den Gremien angepasst.

 

 

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Anlagen zur Vorlage