Vorlage öffentlich - VO/12SV/2022-1707

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Vereinbarung mit der WOBAG Grevesmühlen GmbH. 

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Sachverhalt

Die Stadt Grevesmühlen hat mit Bescheiden des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2022 (Aktenzeichen WAS-21-0218, Aktenzeichen WAS-21-0219) Zuweisungen zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft in Höhe von 200.000,00 Euro bewilligt bekommen. Die Zuweisungen sind zweckgebunden für die Ablösung von Altschulden der WOBAG Grevesmühlen GmbH. Die Zuwendungen wurden durch die Stadt beantragt und werden an diese ausgereicht. Die Bewilligungsbescheide sind Anlage des Vertrages. In Punkt V. Nr. 3 der Zuwendungsbescheide ist durch den Zuwendungsgeber vorgegeben, dass mit der Weiterleitung an die WOBAG über eine schriftliche Vereinbarung sicher zu stellen ist, dass das kommunale Wohnungsunternehmen die Bestimmungen dieses Bescheides, insbesondere die beihilferechtlichen Vorgaben, einhält.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

200.000,00 

 

zusätzliche Kosten:

00,00

 

 

 Kto. 62601.0129 sonstige geleistete Zuwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 62601.2019 in Höhe von:

200.000,00 

Einzahlung aus Investitionszuwendungen vom Land

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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