05.09.2022 - 11 Vereinbarung zu den Zuwendungsbescheiden des LF...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 05.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat mit Bescheiden des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2022 (Aktenzeichen WAS-21-0218, Aktenzeichen WAS-21-0219) Zuweisungen zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft in Höhe von 200.000,00 Euro bewilligt bekommen. Die Zuweisungen sind zweckgebunden für die Ablösung von Altschulden der WOBAG Grevesmühlen GmbH. Die Zuwendungen wurden durch die Stadt beantragt und werden an diese ausgereicht. Die Bewilligungsbescheide sind Anlage des Vertrages. In Punkt V. Nr. 3 der Zuwendungsbescheide ist durch den Zuwendungsgeber vorgegeben, dass mit der Weiterleitung an die WOBAG über eine schriftliche Vereinbarung sicher zu stellen ist, dass das kommunale Wohnungsunternehmen die Bestimmungen dieses Bescheides, insbesondere die beihilferechtlichen Vorgaben, einhält.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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117,1 kB
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2,8 MB
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