Vorlage öffentlich - VO/09GV/2022-0387

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt Aufträge über die Lieferung von Öl, Gas und Strom über die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze in Höhe von 1.000,00 € ohne Beschluss der Gemeindevertretung zu erteilen.

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Sachverhalt

Aufgrund von stetig steigenden Energiekosten wurde festgestellt, dass die Kosten für die Lieferungen von Öl, Gas oder Strom regelmäßig die festgelegten Wertgrenzen der Hauptsatzung überschreiten. Um eine kurzfristige Energieversorgung sicher stellen zu können, ist es erforderlich Aufträge ohne Beschluss der Gemeindevertretung erteilen zu können.

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort entscheidet der Bürgermeister über Auftragsvergaben für Lieferleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 1.000,00 €. Da abzusehen ist das die Auftragssummen zukünftig häufiger über dieser Wertgrenze liegen werden, soll der Bürgermeister ermächtigt werden über Aufträge zur Energieversorgung eigenständig zu entscheiden. 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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