Vorlage öffentlich - VO/10GV/2021-0499
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Baulast des Brückenbauwerks über die Bahntrasse bei Hilgendorf und der Wegeverbindung zwischen Hilgendorf und Groß Pravtshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Schimanek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Upahl fasst den Grundsatzbeschluss,
1. die Baulast für das vorhandene Brückenbauwerk über die Deutsche Bahn bei Hilgendorf umgehend zu übernehmen und
2. eine zeitnahe Prüfung des vorhandenen Brückenbauwerks zu veranlassen und
3. die vorhandene Brücke zusammen mit der Deutschen Bahn im Zuge der Streckenausbaus Lübeck - Bad Kleinen durch einen
Neubau zu ersetzen und
4. den Straßenausbau von Groß Pravtshagen nach Hilgendorf zu planen, um Fördermittel einwerben zu können und
5. die Verwaltung zu beauftragen, den erforderlichen Grunderwerb durchzuführen
Sachverhalt
Die Deutsche Bahn plant den Ausbau des Streckenabschnitts Lübeck-Bad Kleinen, dieser ist für 2025 vorgesehen. In diesem Zusammenhang wurde der Zustand des Brückenbauwerks zwischen Hilgendorf und Groß Pravtshagen durch die Bahn abgefragt.
Das vorhandene Brückenbauwerk stellt ein Hindernis für das Vorhaben der Deutschen Bahn (DB) dar. Die DB würde es abreißen wollen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Baulast immer unklar. Seit 2005 hat die Verwaltung im Einvernehmen mit dem seinerzeit fungierenden Bürgermeister der Gemeinde Plüschow, Herrn Kurt Fiedler, versucht, die Baulast auf die DB bzw. das Land M-V zu übertragen, um Verkehrssicherungspflicht und die damit verbundenen Kosten und Risiken abzuwenden, bis dato ohne Erfolg. Der Abbruch würde für Klarheit sorgen, allerdings auch Chancen verhindern, die Ortsteile Groß Pravtshagen und Hilgendorf direkt zu verbinden.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Upahl, sachgerecht zwischen Nutzen und Aufwand zu entscheiden.
Aus reiner Verwaltungssicht wiegt das öffentliche Interesse weitaus weniger als die Kosten für eine Brücke und den Straßenbau, die im Übrigen noch völlig unklar sind, jedoch gefühlt zusammen zwischen 2,5-3,0 Mio. € liegen.
Selbst wenn die Investitionen anteilig gefördert werden würden, so ist die dauerhafte Unterhaltung und Abschreibung nicht ganz ohne. Bei positivem Beschluss zur Baumaßnahme geht die Baulast eindeutig auf die Gemeinde Upahl über und es sind dann die längst überfälligen Brückenprüfungen durchzuführen.
Im Haushalt stehen dafür im Moment keine Mittel zur Verfügung, diese sind dann in die Haushaltsplanung aufzunehmen.
Für weitere Erläuterungen und Fragen ist Herr Holger Janke auf der Sitzung zugegen.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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… |
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