Informationsvorlage - VO/11GV/2021-223

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt: Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=1001074&VOLFDNR=6414&VOLFDNR=6414&selfaction=print