Vorlage öffentlich - VO/10GV/2021-0476

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl fasst den Beschluss zur Aufstellung der 2.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Upahl für das Gebiet „Am Hofteich“  in Sievershagen.  

2.  Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:   

-  im Norden:   durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,      

-  im Osten:   durch die seitliche Grundstücksgrenze des Grundstücks   

Hauptstraße Nr. 2,   

-  im Westen:   durch die seitliche Grundstücksgrenze des Grundstücks   

    Schmiedeweg 1,   

-  im Süden:   durch den Schmiedeweg.   

3.  Das  Planungsziel  besteht  in  der  Ausweitung  von  Wohngrundstücken  zur  Deckung  des  benötigten               Wohnbedarfs.               Die               Festsetzung               eines               allgemeinen               Wohngebietes               ist  vorgesehen.   

4.  Der  Aufstellungsbeschluss  ist  gemäß  §  2  Abs.  1  Nr.  2  BauGB  ortsüblich  bekannt  zu  

machen.   

5.  Der  Vorentwurf  bestehend  aus  dem  Plan,  textlichen  Festsetzungen               und               der  Kurzbegründung wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4  Abs. 1 BauGB bestimmt.   

6.  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer  

öffentlichen Auslegung durchzuführen.   

7.  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger  öffentlicher Belange ist gemäß § 4  Abs.  1  BauGB  durchzuführen.  Die  Behörden  und  Träger  öffentlicher  Belange  sind  zur  Äußerung  auch  im  Hinblick  auf  den  erforderlichen  Umfang  und  Detaillierungsgrad  der  Umweltprüfung aufzufordern.   

8.  Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.   

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 Die Gemeinde Upahl stellt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für  das Gebiet „Am Hofteich“ in Sievershagen im zweistufigen Regelverfahren auf.   

Anlass  für  die  Planaufstellung  ist  der  Antrag  privater  Antragsteller  für  die  Einleitung  eines  Bauleitplanverfahrens  und  die  Entwicklung  eines  allgemeinen  Wohngebietes  im  Ortsteil  Sievershagen am „Schmiedeweg“.   

Die  Flächen  sind  bisher  im  Bebauungsplan  als  Flächen  für  die  Landwirtschaft  und  als  Verkehrsflächen               festgesetzt.               Es               handelt               sich               um               Flächen,               die               sich               nördlich               des  „Schmiedeweges“ befinden und von bebauten Grundstücken begrenzt sind. Es handelt sich  dabei um die Hausnummern Schmiedeweg 1 im Westen und Hauptstraße 2 (L 02).   

Die  Planung  wurde  frühzeitig  mit  der  zuständigen  Landesplanungsbehörde               gemäß  Anzeigeerlass abgestimmt.   

Das  Plangebiet  grenzt  unmittelbar  an  den  „Schmiedeweg“  an  und  schließt  eine  unbebaute  Lücke  zwischen  bereits  vorhandener  baulicher  Nutzung.  Die  Fläche  wird  bisher  noch  landwirtschaftlich  genutzt.  Im Rahmen der 2.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist die  Schaffung des Baurechts für maximal 3 Grundstücke vorgesehen.  Die Fläche ist bereits im  Flächennutzungsplan   als   Wohnbaufläche   dargestellt.   Die   Flächen   würden   ohne               den  vorliegenden  Bebauungsplan  Nr.  1,  der  Flächen  für  die  Landwirtschaft  darstellt,  mit  einer  Ergänzungssatzung für eine Bebauung vorbereitet werden können (nach § 34 Abs. 4 Satz 1  Nr. 3 BauGB).   

Die 3 geplanten Baugrundstücke befinden sich innerhalb der bebauten Ortslage und sind als  Ergänzung  der  straßenbegleitenden  Bebauung  zu  sehen.  Die  Flächen  entsprechen  der  Innenentwicklung  vor  der  Inanspruchnahme  schützenswerter  Außenbereichsflächen.  Somit  entsprechen sie dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden.   

Für den Landwirt sind die Flächen aufgrund der geringen Größe und der vielen Ecken in den  Bewirtschaftungsflächen schwierig zu bewirtschaften.   

Derzeit  verfügt  die  Gemeinde  Upahl  innerhalb  des  Gemeindegebietes  nur  noch  über  vereinzelte  für  die  Wohnnutzung  geeignete  Grundstücke.  Dem  gegenüber  steht  jedoch  die  anhaltend               hohe               Nachfrage               nach               weiteren               Wohngrundstücken               insbesondere               für               den  individuellen  Eigenheimbau.  Der  geplante  neue  Standort  für  die  Wohnbebauung  grenzt  an  dem  bereits  vorhandenen  Ort  an  und  ist  aus  Sicht  der  Gemeinde  Upahl  geeignet  für  die  2 Bereitstellung von Flächen für die Eigenversorgung mit zusätzlichen Wohnbaugrundstücken.  Auf der Fläche kann von einer raschen Umsetzung der Planvorhaben ausgegangen werden,  da die Flächenverfügbarkeit gegeben und zugesichert ist. Zugleich wird an bereits vorhandene  Infrastrukturen               angeknüpft,                             um               das                             bestehende               Siedlungsgefüge               zu               ergänzen.               Der  Bebauungsplan  kann  als  aus  dem  Flächennutzungsplan  entwickelt  betrachtet  werden.  Straßenbegleitend ist bis zu einer Tiefe von etwa 30 m die Errichtung von Hauptnutzungen, so  wie  auch  im  Bestand  vorhanden,  geplant.  Im  rückwärtigen  Bereich  sind  Nebenanlagen,  Garagen               und               Stellplätze               zulässig.               Die               geringe                             Größe               der               in               den               Außenbereich  hinausragenden  Fläche  lässt  sich  als  aus  dem  Flächennutzungsplan  entwickelt  darstellen.  Dies               wird               auch               dadurch                             untersetzt,               dass               keine                             Hauptnutzungen               im                             rückwärtigen  Grundstücksbereich  entstehen.  Es  sind  ausdrücklich  größere  Grundstücke  gewünscht,  um  auch dorftypische Nutzungen zuzulassen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die  Ausweisung  eines  allgemeinen  Wohngebietes.  Beeinträchtigungen  von  Schutzgebieten  und  Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechtes sind nicht zu erwarten. Diese befinden sich  in               ausreichendem                             Abstand                             zum               Plangebiet.                             Die                                           Belange               der               Niederschlagswasser- beseitigung und die Einleitung von Oberflächenwasser sind im weiteren Planverfahren unter  Berücksichtigung des Bestandes zu regeln.   

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses ist beabsichtigt im Rahmen des zweistufigen  Regelverfahrens  den  Verfahrensschritt  der  frühzeitigen  Beteiligung  mit  dem  Vorentwurf  durchzuführen. Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt;  dem Entwicklungsgebot  nach § 8 Abs.  2 BauGB wird somit  Rechnung getragen. Es kommt  maßgeblich darauf an, planungsrechtliche Festsetzungen für zukünftige bauliche Nutzungen  zu treffen. Auf die Festsetzung zur Baugestaltung wird verzichtet.   

 

Anlage  

Planzeichnung  Teil B

Text  

Kurzbegründung   

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...