Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-0700

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020.

    

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.    

      

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:          

 

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