Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-0696

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung/den 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 für die Gemeinde Gägelow.

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Sachverhalt

 Gemäß § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde unter anderem dann eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich Änderungen im Stellenplan ergeben oder bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Mit dem vorliegenden Nachtrag wurden die aktuell bekannten Änderungen aus dem laufenden Geschäft und hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen einschließlich ihrer Finanzierung eingearbeitet. Im Detail wird dies im Vorbericht erläutert.  

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Finanz. Auswirkung

 siehe Vorbericht

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Anlagen

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