25.05.2011 - 8 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Bürgermeister gibt zum Inhalt des Haushaltsplanes 2011 einige Erläuterungen, speziell zu den freiwilligen Leistungen und zu den Investitionen. Für die Nacharbeiten im Saal "Elkes Landhaus" wurden bisher keine Mittel eingestellt.

 

Während der Ausführungen zum Haushaltsplan erscheint Herr P. Bumann (19.35 Uhr).

 

Frau Lenschow erläutert kurz den Aufbau des ersten doppischen Haushaltes der Gemeinde. Sie gibt Erläuterungen zum Ergebnishaushalt und zum Finanzhaushalt bzw. zur Darstellung der einzelnen Produkte. Der Haushalt der Gemeinde ist nicht ausgeglichen, jedoch sind die liquiden Mittel bis zum Ende des Finanzplanjahres zum Ausgleich ausreichend. Den Fehlbeträgen kann entgegengewirkt werden durch die Umsetzung der Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Frage von Herrn Grothe an Frau Lenschow:

Das Einsparpotential in der Gemeinde gegenüber dem ausgewiesenen Fehlbetrag ist gering. Welche Perspektive gibt es weiter für die Gemeinden.

Antwort Frau Lenschow:

Die allgemeine Lage der Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft ist ähnlich. Die Zuweisungen gehen perspektivisch zurück. Kürzungen sind teilweise nicht mehr möglich, da die Gemeinden dann nicht mehr "lebenswert" sind. Einsparungen können erreicht werden durch den Zusammenschluss von Gemeinden, da dadurch Verwaltungsarbeit eingespart werden kann. Jedoch sollten grundsätzliche Fragen der Haushaltsgestaltung durch Bund und Land geklärt werden (siehe Stellungnahme Städte- und Gemeindetag).

 

Durch Herrn Hinze werden nochmals die unterschiedlichen Schulkosten angesprochen, da die Schulkosten der Schule in Mühlen Eichsen wesentlich höher liegen, als die Kosten in Grevesmühlen. Hier wurde durch die Verwaltung versichert, dass die Kalkulation der Kosten geprüft wird.

 

Der Fettabscheider in "Elkes Landhaus" muss dringend verbessert werden. Die Kosten können durch die Unterhaltungspauschale für das Objekt durch die WOBAG gedeckt werden.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2011 aufgestellt.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüting beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2011.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8741&selfaction=print