05.04.2011 - 6 Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2011

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Sachverhalt:

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2011 gemäß beiliegender Liste zur Kenntnis. (Liste Anlage zum Protokoll)

 

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Anlagen zur Vorlage

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