01.03.2011 - 7 Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Roggens...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Fischer erläutert die Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes und weist auf den ausgewiesenen Fehlbetrag hin.

 

Die Gemeindevertretung erklärt ihr Unverständnis darüber, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben wird, bei den Schulkosten zu sparen. Stattdessen ist sie gezwungen, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen. Wenn von Kreis- oder Landesebene solche Entscheidungen getroffen werden, dann sollen auch die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.

 

Die einzelnen Punkte der Haushaltskonsolidierung werden diskutiert und wie folgt abgestimmt:

 

 

 

 

 

 

Abstimmung

Lfd. Nr.

Maßnahme des Sicherungs-konzeptes

bisher

Vorschlag
der Ver-waltung

Beschluss
der Gemeinde-verwaltung

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Stimment-haltungen

1

Anhebung Hebesatz Grundsteuer A

200 %

350 %

250 %

6

0

0

2

Anhebung Hebesatz Grundsteuer B

300 %

360 %

360 %

5

1

0

3

Anhebung Hebesatz Gewerbesteuer

300 %

345 %

300 %

4

2

0

4

Erhöhung der Hundesteuer

Änderung der Satzung

2

4

0

5

Reduzierung Seniorenbe-treuung

2.100 €

1.100 €

1.500 €

6

0

0

6

Reduzierung der Kosten Winterdienst

Das bestehende Konzept ist zu überarbeiten.

6

0

0

7

Einsparungen im Bereich FFw

Standort Rankendorf ist zu überdenken.

6

0

0

 

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

§ 43 Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Absatz 6:

Er enthält als allgemeinen Haushaltsgrundsatz die gesetzliche Vorgabe zum Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung.

§ 43 Allgemeine Haushaltsgrundsätze, Absatz 7 und Absatz 8:

Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

Bezweckt wird hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass der Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass er auch in Zukunft nachhaltig auszugleichen ist.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggenstorf beschließt das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 und die Finanzplanjahre 2012-2014 mit den folgenden Änderungen:

 

- Grundsteuer A wird angehoben auf: 250 %

- Grundsteuer B wird angehoben auf: 360 %

- Gewerbesteuer wie bisher auf 300 %

- Es erfolgt keine Erhöhung der Hundesteuer.

- Kürzung bei Rentnerbetreuung auf 1.500 €.

- Winterdienst wie vorgeschlagen

- Feuerwehr wie vorgeschlagen

 

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8109&selfaction=print