07.02.2011 - 8 Satzung der Gemeinde Gägelow über die 1. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss Gägelow
- Datum:
- Mo., 07.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Hufmann erläutert, dass der geplante Standort für die Wertstoffcontainer aus dem Bebauungsplan gestrichen werden musste, weil es ein neues Gerichtsurteil gibt. Darin heißt es sinngemäß, dass durch die Entleerung der Container der Lärmgrenzwert überschritten wird, so dass das Aufstellen dieser Container in unmittelbaren Nähe von Wohnbebauung unzulässig ist. Die Mitglieder des Bauausschusses nehmen die Anmerkungen billigend zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Die Gemeinde stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
4) Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung "Hühnerberg", begrenzt im Osten von der Planstraße C bzw. von privaten Gärten, im Süden von der bestehenden Kleingartenanlage bzw. von Grünflächen, im Westen von der bestehenden Wohnbebauung an der Kirschenallee und im Norden von Wohnungsbau- und Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 10 als Satzung.
5) Die Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 wird gebilligt.
6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 ortsüblich bekannt zu machen.