07.02.2011 - 7 Satzung der Gemeinde Gägelow über die 5. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hufmann weist darauf hin, dass noch eine Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde hinsichtlich der Renaturierung des Teiches als Ausgleichsmaßnahme zur 5. Änderung B-Plan Nr. 5 abgeschlossen werden muss.                                             V: Bauamt

 

Beschlussvorschlag:

1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:  siehe Anlage

    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Die Gemeinde stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4) Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gägelow-Mitte", umfassend die Flurstücke 32/3 und 34/1 der Flur 1, Gemarkung Gägelow, mit einer Größe von ca. 1.140 m², als Satzung.

5) Die Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird gebilligt.

6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 5. Änderung

    des Bebauungsplanes Nr. 5 ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

Der Bauausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7916&selfaction=print