01.02.2011 - 6 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 01.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Es ergeben sich zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Diese Stellungnahmen und Anregungen sind tabellarisch zusammengestellt und in einer Kurzzusammenfassung erläutert.
Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Maßgeblich ist aus Sicht der Stadt Grevesmühlen, dass es das Planungsziel ist, das Gebiet entsprechend zu entwickeln und die Wohnanlage für Betreutes Wohnen und für Barrierefreies Wohnen am bisherigen Standort der ehemaligen „Diamant“- Werke zu entwickeln.
Die Stadt setzt sich mit den Einwendungen von Bürgern bezüglich der städtebaulichen Auswirkungen auseinander. Dies ist Gegenstand der Abwägungsunterlagen.
Aufwendungen werden durch die Stadt durch Abschluss der entsprechenden Verträge, Durchführungsvertrag und Erschließungsvertrag mit dem Zweckverband, eindeutig dem Vorhabenträger zugeordnet.
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses kann der Durchführungsvertrag behandelt werden, der wiederum Grundlage für den Satzungsbeschluss ist.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder der Stadt Grevesmühlen
Leitbild 2: Grevesmühlen, die wachsende Stadt !
Projekt Nr.19: Entwicklung des ehemaligen Gewerbestandortes „Diamant“ zum
Wohnstandort
Priorität: gering
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Behandlung von Anregungen und Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss). Es ergeben sich für die Behandlung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit entsprechend der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
- Die Abwägung wird als Grundlage für den Durchführungsvertrag beschlossen. Sie ist ebenfalls Grundlage für den Satzungsbeschluss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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83,3 kB
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1,5 MB
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