07.12.2010 - 8 Konzessionsvertrag für die Gasversorgung in Börzow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

 

Der 1992 zwischen der Gemeinde Börzow und den Hamburger Gaswerken (heutiger Rechtsnachfolger: E.ON Hanse AG Quickborn) geschlossene Konzessionsvertrag über die Gasversorgung läuft am 09.01.2012 aus. 

Nach § 46 (3) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt machen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.

Die Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im Bundesanzeiger erfolgte am 05.01.2010. Der späteste Termin für die Abgabe einer Interessenbekundung war der 05.04.2010.

 

Die E.ON Hanse AG hat als einziges Unternehmen mit Schreiben vom 28.01.2010 fristgerecht ihr Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet und beiliegendes Vertragsmuster  vorgelegt. Anschließend fanden Verhandlungen zwischen Kämmerei und E.ON Hanse hinsichtlich einzelner Passagen des Vertrages statt. Im Ergebnis wurde sich auf den beigefügten Anhang zum Vertrag geeinigt, welcher Vertragsbestandteil ist.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,  den anliegenden Gas-Konzessionsvertrag mit der E.ON Hanse AG, Quickborn abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

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