02.12.2010 - 7 Beschluss zur Bildung von Teilhaushalten, zum P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 02.12.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Maassen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die Gemeinde Upahl ist die Bildung von 2 Teilhaushalten sowie 34 Produkten (10
wesentliche, 24 sonstige Produkte) vorgesehen. Frau Maaßen erläutert den TOP mit Hilfe einer Power Point Präsentation, erklärt den im Vorab zur Sitzung ausgereichten Entwurf des Produktplanes und beantwortet anfallende Fragen.
Sachverhalt:
Der Landtag hat am 14. Dezember 2007 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (GVOBl. M-V Nr.19 v. 28.12.2007, S.410) beschlossen. Nach Artikel 1 § 1 Satz 2
haben die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (Doppik) zu führen.
Das bisherige kamerale System wird somit abgelöst.
Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass die Gemeinden durch Beschluss festlegen können,
dass die Umstellung vorzeitig innerhalb des Zeitraumes 2008-2012 vorgenommen wird.
Dieser Beschluss ist durch die Gemeindevertretung Upahl am 25.09.2008 gefasst worden.
Die Umstellung für die Gemeinde Upahl soll zum 01.01.2011 vorgenommen werden.
Der Stand des Projektes wird durch die Verwaltung in einem mündlichen Bericht dargelegt.
Die vorliegenden Entwürfe für die Gemeinde Upahl basieren auf Empfehlungen der
Lenkungsgruppe der Verwaltungsgemeinschaft und auf Vorgaben des Landes MV.
1. Festlegung zur Bildung der Teilhaushalte und der Produkte für den
Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Upahl
Gemäß Artikel 1 § 46 (4) Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14.
Dezember 2007 und § 4 GemHVO- Doppik MV vom 25. Februar 2008 besteht der neue
Haushaltsplan aus
1. dem Ergebnishaushalt
2. dem Finanzhaushalt
3. den Teilhaushalten
4. dem Stellenplan.
Die bisherigen Einzelpläne werden im Neuen Haushaltsrecht durch Teilhaushalte ersetzt.
Die Bildung der Teilhaushalte kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sie können nach §
4 Absatz 2 GemHVO- Doppik MV entweder nach den vorgegebenen Produktbereichen oder
nach der örtlichen Organisation gegliedert und abgebildet werden.
Mehrere Hauptproduktbereiche, Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte können zu
einem Teilhaushalt zusammengefasst werden oder auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt
werden.
Der Hauptproduktbereich 6 „Zentrale Finanzdienstleistungen“ ist als Teilhaushalt
auszuweisen.
Jeder Teilhaushalt bildet wiederum eine Bewirtschaftungseinheit (= Budget). Gemäß § 14
Abs. 1 GemHVO- Doppik MV sind die Aufwendungen und die Auszahlungen innerhalb eines
Teilhaushaltes grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig; also zwischen den Produkten aber
auch zwischen den verschiedenen Aufwandsarten und Auszahlungsarten. Durch
Haushaltsvermerk kann der Grundsatz der Deckungsfähigkeit eingeschränkt werden.
Die Verwaltung empfiehlt für die Gemeinde Upahl die produktorientierte Darstellung und die
Bildung von 2 Teilhaushalten.
Der Vorteil ist die Abbildung der kommunalen Leistungen als Produkte im Haushalt und nicht
die individuelle Verwaltungsstruktur. Weitere Vorteile sind die Outputorientierung und die
Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen in MV oder in Vergleichsringen.
2. Festlegung der wesentlichen und sonstigen Produkte für den Produkthaushalt
der Gemeinde Upahl
Im § 4 Absatz 7 GemHVO- Doppik MV wird weiterhin geregelt, dass in jedem Teilhaushalt
die wesentlichen Produkte zu beschreiben sind. Dabei sollen Ziele und Kennzahlen zur
Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des
jährlichen Haushaltes gemacht werden.
Ziel der Benennung von wesentlichen Produkten ist die Festlegung von Schwerpunkten für
die Entwicklung und für das Gesamtbudget der Gemeinde.
Die Festlegung der wesentlichen Produkte kann jährlich geändert werden, da die Kommune
jährlich ihre Schwerpunkte definieren und beschreiben soll.
Während die wesentlichen Produkte anhand der Produktblätter im Haushaltsplan erläutert
und mit Zielen und Kennzahlen versehen werden, finden sich die sonstigen Produkte
lediglich in der Zusammenstellung des Teilhaushaltes wieder.
Mit der Einladung wird bereits ein Vorschlag der Verwaltung ausgereicht, welche Produkte
als wesentlich und welche als sonstig eingestuft werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung des Vorschlages davon ausgegangen wurde, welche Produkte für die Politik Steuerungsrelevanz besitzen könnten. Auf Basis dieser Festlegungen werden in den kommenden Wochen die Produktblätter für die wesentlichen Produkte erstellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Haushalt der Gemeinde Upahl in 2 Teilhaushalte gemäß der Empfehlung der Verwaltung vom 10.11.2010 zu gliedern.
Dem anliegenden Produktplan wird zugestimmt.
Für das Haushaltsjahr 2011 werden 10 Produkte laut Anlage als wesentliche Produkte definiert und beschrieben.