26.10.2010 - 10 Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung für di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 50 (2) der Kommunalverfassung M-V und § 6 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Plüschow entscheidet die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Auszahlungen, die einen Wert i. H. von 3.000,00 Euro überschreiten.

 

In der Haushaltsplanung stehen derzeit 412.600,00 Euro einschließlich überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 162.600,00 Euro lt. Beschluss vom 03.08.2010 für die Investitionsmaßnahme "Erneuerung Straße am Park - Zufahrt zum Schloss Plüschow" zur Verfügung.

Eine weitere überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 49.400 Euro ist erforderlich, um die noch ausstehenden Rechnungen begleichen zu können.

Die Deckung der benötigten finanziellen Mittel erfolgt aus den Zuwendungen. Für den 1. Bauabschnitt der Maßnahme liegt inzwischen ein Änderungsbescheid vor, nach dem die Zuwendung um ca. 82.000,00 Euro höher ausfällt.

 

Die Kosten erhöhten sich durch folgenden Umstand:

(Ausschreibungsergebnis) Angebot der Firma TSB Gadebusch höher als die vorliegende Kostenschätzung

 

Finanzierung nach jetzigem Erkenntnisstand:

 

Auszahlung

Einzahlung

1. BA 1. Änderungsbescheid

294.048,76 €

182.871,45 €

2. BA Bescheid liegt vor

194.442.19 €

124.840,42 €

Summe

488.490,95 €

307.711,87 €

 

Darstellung der Finanzierung:

 

Gesamtkosten:                                                        488.490,95 Euro

davon bereits bis 2009 realisiert:                              27.400,00 Euro

verbleiben:                                                                      461.090,95 Euro

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 49.400,00 Euro für das Produktsachkonto 54101.09600000-005 Anlagen im Bau "Erneuerung Straße Am Park - Zufahrt zum Schloss Plüschow - entspricht dem Auszahlungskonto 78590000 Auszahlungen für Anlagen im Bau und für geleistete Anzahlungen.

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt aus Zuwendungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0