06.10.2010 - 3 Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die I...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Beschlussvorlage wird als Tischvorlage ausgereicht.

Die finanziellen Möglichkeiten werden durch Frau Stoffregen erläutert. Zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg muss die Gemeindevertretung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 101.600 Euro für das Haushaltsjahr 2010 beschließen. Die Maßnahme kann 2011 fortgeführt werden und in der Haushaltsplanung 2011 berücksichtigt werden.

Es handelt sich hierbei um Ausgleichsbegrünungsmaßnahmen im Rahmen des landwirtschaftlichen Begleitplanes der Straßenbaumaßnahmen, die in den vergangenen Jahren im Gemeindegebiet ausgeführt werden.

Im vorliegenden Sachverhalt zum Beschluss werden die geplanten Maßnahmen erläutert, jedoch geht nicht hervor, um welche Flächen es sich handelt und ob diese Flächen sich im Eigentum der Gemeinde befinden.

Hans Oldenburg, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft im BOV erklärt, dass es sich 2010 wahrscheinlich um die Fläche am Billerbach - Kiesgrube handeln könnte. Aber ob die Gemeinde Eigentümer ist, dazu kann er keine Aussage treffen.

 

F.: Deshalb ist dringend durch die Verwaltung die Lage der Flächen (Kartenauszug) und die Eigentumsverhältnisse für die vom Amt für Landwirtschaft geplanten Anpflanzungen zu klären und der Gemeindevertretung mitzuteilen.

 

Der Beschluss wird abweichend vom Beschlussvorschlag neu formuliert:

 

Sachverhalt:

Gemäß § 50 (2) Kommunalverfassung M-V und § 5 (2) der Hauptsatzung der Gemeinde Rüting entscheidet die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Ausgaben, die einen Wert i. H. von 3.000 Euro überschreiten.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung waren bereits ab dem Jahr 2001 geplant. Seitdem wurde der für die Maßnahme eingeplante Eigenanteil in Höhe von 10.000 DM (5.112,92 €) übertragen. Im Jahr 2005 wurden dann erstmalig für die Planungskosten 683,75 € Eigenanteil fällig, so dass derzeit noch 4.429,17 € verfügbar sind.

 

Mit E-Mail vom 30.09.2010 wurde die Verwaltung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALUWM) davon in Kenntnis gesetzt, dass nunmehr die Maßnahme in 2 Abschnitten realisiert werden soll. Der auf das Jahr 2010 entfallende Anteil muss nach den Zuwendungsbestimmungen bis Ende November abgerechnet sein.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, das die Gemeinde die komplette Maßnahme vorfinanziert. Aufgrund des Geldbestandes in Höhe von 419.415,52 € zum Tagesabschluss am 30.09.2010 ist die Gemeinde dazu in der Lage, solange keine zusätzlichen umfangreichen Investitionen geplant sind.

 

Der Anteil, der in diesem Jahr realisiert werden soll beträgt ca. 106.000 €, von denen rund 71.200 € durch das StALUWM gefördert werden. Der Eigenanteil der Gemeinde über ca. 34.800 € wird aus dem vorhandenen Haushaltsrest, der Rücklage und der restlichen Geldmittel der Teilnehmergemeinschaft des BOV Rüting finanziert.

 

Die Höhe der Allgemeinen Rücklage beträgt  201.705,26 € zum 31.12.2009. Für den Haushaltsausgleich 2010 ist eine Entnahme in Höhe von 26.100,00 € geplant. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage beträgt 6.954 €.

 

Übersicht über die Gesamtkosten:

 

 

Gesamtkosten

davon Förderung

davon Eigenanteil

2010

106.000,00

71.260,50

34.739,50

2011

162.000,00

108.907,56

53.092,44

 

268.000,00

180.168,06

87.831,94

 

Die Anteile für 2011 sind entsprechend in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

 

Der Zuwendungsbescheid wird nur ausgestellt, wenn die Vorfinanzierung durch die Gemeinde abgesichert wird. Diese sollte so schnell wie möglich beim StALUWM vorliegen, damit die Auftragserteilung ausgelöst werden und eine termingerechte Abrechnung erfolgen kann.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 101.600 Euro für die Investitionsmaßnahme "Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung" (Haushaltsstelle: 6300.9607).

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt zum Teil aus Zuwendungen und aus einer Rücklageentnahme sowie aus Mitteln der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Rüting.

 

6300.3610                            Zuwendungen                                                        71.200,00 €

6300.3510                            Mittel der TG BOV Rüting                            15.700,00 €

9100.3100                            Rücklageentnahme                                          14.700,00 €

 

Der Beschluss ermächtigt den Bürgermeister, die Erklärung zur Übernahme der Eigenanteile der Gemeinde für die Jahre 2010 sowie zur Vorfinanzierung der Kosten 2010 gegenüber dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abzugeben.

Die Zustimmung gilt nur, wenn es sich um die Flächen handelt, die Hans Oldenburg erläuterte (Kiesgrube - Billerbach) und wenn die Gemeinde Eigentümer dieser Flächen ist. Ein entsprechender Nachweis ist durch die Verwaltung zu erbringen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

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