10.04.2008 - 7 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 als vorhabenbezogener Bebauungsplan für das McDonald´s-Restaurant.
  2. Die Planbereichsgrenzen dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich zu entnehmen. Die Flächen befinden sich nördlich der BAB A 20 und östlich der Landesstraße (gegenüber der Autobahnausfahrt).
  3. Planungsziel ist:

-          Planungsrechtliche Vorbereitung des McDonald´s-Restaurants,

-          Prüfung der Umweltbelange,

-          Prüfung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs auf überörtlichen Straßen,

-          Regelung der Ausgleichs- und Ersatzbelange.

  1. Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 BauGB) und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 1 BauGB) bestimmt.
  2. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen sind Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen.

Auf der Grundlage eingegangener Stellungnahmen sind die Entwurfsunterlagen nach vorheriger Auswertung der Stellungnahmen vorzubereiten und der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              7              

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

Anmerkung: Herr Schütz erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum. Er nimmt nicht an der Beschlussfassung teil.

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