22.09.2010 - 7 Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung zur Breitbandversorgung in der Gemeinde Börzow

hier:Produkt 114012Konto 01900000Projekt 009

Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Investitionszuschuss für Breitbandversorgung

Haushaltsansatz 2010 = 26.000,00 Euro

 

Produkt 11401Konto 23310000Projekt 009

Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen

Investitionszuschuss für Breitbandversorgung

Haushaltsansatz 2010 = 23.400,00 Euro

 

Die Breitbandinitiative des Landwirtschaftsministeriums soll zur Verbesserung der Versorgung des ländlichen Raums mit schnellen Internetzugängen dienen.

Der Ansatz dieses Förderprogramms ist dabei, mögliche Anbieter durch ein offenes Wettbewerbsverfahren  dazu aufzufordern, eine technische Lösung dafür zu entwickeln und eine sog. Wirtschaftlichkeitslücke auszuweisen. Diese Wirtschaftlichkeitslücke ergibt sich aus dem Investitionsbedarf und den zu erwartenden Anmeldungen nach Herstellung der Infrastruktur.

90 % der ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke würde bei entsprechender Antragstellung gefördert, 10 % verblieben bei der jeweiligen Gemeinde. 

Gesteuert wird dieser Wettbewerb landesweit durch den Zweckverband Elektronische Verwaltung, der für die Gemeinde Börzow mit Mail vom 29.06.2010 das Ergebnis vorgelegt hat. Demnach haben drei Anbieter ein Angebot abgegeben:

 

Anbieter

Investitionskosten

Wirtschaftlichkeits-lücke

10%iger Eigenanteil der Gemeinde

Telekom AG

71.385,00 €

52.428,00 €

5.243,00 €

Schnell-im-Netz.de

157.028,00 €

116.396,00 €

11.640,00 €

Loft Net

112.100,00 €

60.644,00 €

6.064,00 €

 

Bei Zuschlag für den günstigeren Anbieter Telekom AG ergibt sich ein 10%iger Eigenanteil der Gemeinde i.H.v. 5.243,00 €.

Gegenüber der Haushaltsplanung 2010 (eingestellt 26.000,00 Euro) hat sich die Auszahlung für die Breitbandversorgung (siehe Wirtschaftlichkeitslücke Telekom 52.428,00 Euro) um 26.428,00 Euro erhöht. Ein Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung ist daher erforderlich.

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Börzow entscheidet die Gemeindevertretung bei überplanmäßigen Ausgaben, die einen Wert i. H. von 5.000,00 Euro überschreiten.

 

Bislang ist im Haushalt 2010 ein Betrag in Höhe von 2.600,00 Euro als Eigenanteil ausgewiesen, der tatsächliche Eigenanteil wird voraussichtlich 5.243,00 Euro betragen. Der somit noch benötigte Betrag in Höhe 2.643,00 Euro wird aus dem Produktsachkonto 54101.09600000 Maßnahme 001 "Ausbau Gemeindestraße Börzow - Bonnhagen" zur Verfügung gestellt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Auszahlung für die Breitbandversorgung in Höhe von 26.428,00 Euro für das Produkt 11401 - Konto 01900000 - Projekt 009 "Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände - Investitionszuschuss für Breitbandversorgung".

 

Die Deckung des Mehrbedarf erfolgt aus Zuwendungen in Höhe von max. 52.428,00 Euro.

 

Der somit noch fehlende Eigenanteil in Höhe von 2.643,00 Euro wird aus dem Produktsachkonto 54101.09600000, Maßnahme 001 "Ausbau der Gemeindestraße von Börzow nach Bonnhagen" zur Verfügung gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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