23.09.2010 - 7 Beschluss einer Straßenbaubeitragssatzung für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Auf Grund des § 44 KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt sind, hat auch die Gemeinde Upahl eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die bevorteilten Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten zum Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.

 

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als untere Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer solchen Satzung beanstandet.

 

In der Sitzung am 24.06.2010 wurde die Beschlussvorlage zurückgestellt. Die Gemeinde hat sich für die Abweichung zur Mustersatzung von -20% entschieden, die inzwischen in die Satzung eingearbeitet wurde.

 

Der 01.01.2011 soll bitte verbindlich als Datum des Inkrafttretens der Satzung ausgewiesen werden (§11).

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              8             

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

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