02.09.2010 - 10 Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsausschusse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Sachverhalt:

Mit Datum vom 08.04.2010 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort einstimmig beschlossen, sich zur örtlichen Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nicht des noch zu bildenden gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land zu bedienen.

 

Diese Entscheidung hat gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 Kommunalverfassung (KV M-V) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalprüfgesetzes (KPG M-V) zwingend zur Folge, dass die Gemeinde Testorf-Steinfort einen eigenen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden hat. Dieser muss mit wenigstens drei Mitgliedern besetzt werden. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist aus der Mitte der Gemeindevertretung zu wählen. Als weitere Mitglieder kämen auch sachkundige Bürger/innen der Gemeinde Testorf-Steinfort in Betracht. Abweichungen von diesen rechtlichen Vorgaben sind unabhängig davon, ob die gemeindliche Haushaltsführung bereits doppisch oder noch kammeral erfolgt, ausgeschlossen; Ermessensspielräume sind nicht gegeben! Auch eine Rücksprache mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde eröffnete keine anderslautenden Möglichkeiten. Folglich kann die Rechnungsprüfung der Gemeinde Testorf-Steinfort nicht wie bisher durch bestellte Rechnungsprüfer erfolgen. Mit dem Beschluss zur Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses macht sich in der Folge eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Diese kann jedoch erst nach der Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen werden.

 

Die einzige gesetzeskonforme Alternative wäre, den Beschluss vom 08.04.2010 aufzuheben und sich des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land zu bedienen. Von Seiten der Verwaltung kann nur zu dieser Variante geraten werden, weil sich mit der Novellierung des Kommunalprüfgesetzes und der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts die Anforderungen an die kommunalen Rechnungsprüfer deutlich erhöht haben, so dass eine qualitativ hochwertige Prüfung wohl nur noch durch eine Verteilung der Prüfthemen und -problematiken erreicht werden dürfte. Auch eine Entscheidung für diese Variante macht in der Folge eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort erforderlich.

 

Da die Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 noch aussteht, ist eine Entscheidung in dieser Angelegenheit dringend herbeizuführen!

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss vom 08.04.2010 auf und beschließt, für die örtliche Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land in Anspruch zu nehmen.

Zusatz:

Die Gemeindevertretung stimmt diesem Beschluss zu, solange hier ehrenamtliche Rechnungsprüfer die Aufgabe übernehmen. Sollte ein Wirtschaftsprüfer eingesetzt werden und damit Kosten verursachen, wird die Gemeindevertretung einen neuen Beschluss fassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0