01.12.2009 - 14 Satzung der Stadt Grevesmühlen über den vorhabe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 01.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ein Hinweis zur Gestaltung der Zufahrt für Containerfahrzeuge wird unterbreitet.
Eine Information zum vorläufigen zeitlichen Ablauf dieses Bauvorhabens - Beginn der Abrissarbeiten und nachfolgende Arbeiten - wird durch Herrn Prahler gegeben.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“.
- Das Plangebiet befindet sich westlich der Karl-Marx-Straße, südlich des Amtsgerichts und grenzt im Süden und im Westen an vorhandene dem Wohnen dienende Bebauung an.
- Die Planungsziele bestehen in der Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung. Vorgesehen ist die Errichtung von 78 WE in mehrgeschossigen Gebäuden. Straßenbegleitend zur Karl-Marx-Straße sind länger gestreckte Gebäude vorgesehen. Im hinteren Bereich des Grundstücks sind Stadtvillen vorgesehen. Etwa 42 WE sind als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ vorgesehen.
- Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Flächen werden wieder nutzbar gemacht.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses mit den dargestellten Planungszielen frühzeitig in Anlehnung an § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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184,6 kB
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559,5 kB
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