22.06.2021 - 10 Gemeinde Stepenitztal -- Außenbereichssatzung i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert ausführlich diese Beschlussvorlage.

 

Herr Knoll informiert, dass es einen Verbindungsweg von Hanstorf in den Ortskern von Rodenberg gibt, der als Radweg genutzt wird und was mit diesem dann passieren würde.
Herr Mahnel schlägt vor, diesen mit aufzunehmen um den Erhalt des Weges zu sichern, wenn die Gemeinde daran interessiert ist.

Der Bürgermeister befürwortet diesen Vorschlag und macht aber darauf aufmerksam, dass vorher ein Gespräch mit dem Grundstückseigentümer geführt werden sollte, da sich dieser Weg im Privatbesitz befindet.

Frau Prien bittet darum, dass der Bereich Liegenschaften abklärt, ob hier ein Wegerecht eingetragen werden kann.

Der Bürgermeister entgegnet, dass zuerst das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer Renzow geführt werden muss.

 

Herr Zemke erklärt, dass der ursprüngliche Weg ein anderer ist. Die Zuwegung auf den letzten 100 m der Stepenitz sind nicht Gemeindeland.

BM: Das muss in diesem Zusammenhang mit geprüft werden.

Herr Zemke hält Rodenberg für attraktiv genug, um hier Bauflächen mit aufzunehmen. Das gesamte Grünland im Ortskern ist Gemeindeland! Die vorhandenen Höfe sind durch große Steinmauern oder Bäume nicht vom Ortskern her einsehbar. Eine Vor-Ort-Besichtigung wird empfohlen.

 

Herr Mahnel befürwortet eine Ortsbegehung im Sommer. Danach könnten die Ergebnisse in einer Ausschusssitzung ausgewertet und die weitere Beschlussfassung vorbereitet werden. Um eine kurzfristige Terminvereinbarung wird gebeten.

 

Der Bürgermeister möchte sicherstellen, dass sich die Gemeinde aufgrund der eingebrachten Einwände und Vorschläge, auch bei einer heutigen Beschlussfassung nichts verbaut.
Herr Mahnel bestätigt, dass dieses voneinander unabhängig ist. Dem Antragsteller ist damit erst einmal geholfen. Wichtig ist jetzt, dass die offenen Fragen der Gemeinde geklärt werden.

 

Sachverhalt:

Zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 im Ortsteil Rodenberg wurde den

Antragstellern empfohlen, eine Abrundungssatzung aufzustellen. Gleichwohl sind die

Voraussetzungen für die Wahl des Instruments zur Schaffung von Baurecht abzustimmen

und zu erörtern. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal hat in ihrer Sitzung am

13.10.2020 den Grundsatzbeschluss für die Aufstellung einer Satzung zur Schaffung von

Baurecht für das Flurstück 64 gefasst. Anlass für die Erstellung einer Satzung ist der Antrag

für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 64. 

Die Erörterung zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 der Flur 1 der Gemarkung

Rodenberg ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg mehrfach erfolgt. Im Ergebnis

wurde die Aufstellung einer Außenbereichssatzung favorisiert und empfohlen. Der räumliche

Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die bebauten Außenbereichsflächen

beidseits des Dorfplatzes.

 

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Rodenberg der Gemeinde Stepenitztal.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die bebauten Bereiche im Außenbereich beidseits des Dorfplatzes im Ortsteil Rodenberg und wird gemäß dem beigefügten Lageplan festgelegt.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

        

 

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Anlagen zur Vorlage