22.06.2021 - 12 Beschluss einer Zuwendungsordnung für die Freiw...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Auf Anregung von Frau Prien soll im § 4 „Führerscheine“ eine Bedingung für die Zahlung dieses Zuschusses aufgenommen werden, wie z. B. Zugehörigkeit zur Feuerwehr. Vorgeschlagen wird eine Bindung an die Gemeinde bzw. deren Feuerwehr für mindestens weitere 3 – 5 Jahre, ansonsten wäre eine Rückzahlung der bezuschussten Kosten notwendig. (Vorschlag bis zu ca. 80 %)

 

Herr Stegmann und Herr Cordes nehmen diesen Vorschlag auf und werden dies innerhalb der Feuerwehr noch einmal diskutieren.

Herr Stegmann gibt zu bedenken, dass es ohne die Unterstützung der Gemeinde bald keine Fahrer für die Feuerwehrfahrzeuge geben wird.

Die Gebührensatzung dagegen muss neu berechnet werden und nimmt daher noch etwas Zeit in Anspruch.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung soll ein geänderter Entwurf für die Zuwendungsordnung vorgelegt werden.

 

Sachverhalt:

Wie in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vorbesprochen ist in Zusammenarbeit mit der Wehrführung anliegende Zuwendungsordnung für die Freiwillige Feuerwehr Stepenitztal erarbeitet worden.

Die Festlegungen sollen der Anerkennung der freiwilligen Leistung der Kameraden dienen und diesen über den Förderverein der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden.

Zum Vergleich ist die bereits beschlossene Zuwendungsordnung der Stadt Grevesmühlen ebenfalls angefügt.

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des Entwurfes vom 01.06.2021.

 

 

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Der Beschluss wird auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung verschoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1