22.06.2021 - 11 Antrag der Gemeinde Zierow auf Amtswechsel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Koth informiert, dass der Antrag der Gemeinde Zierow bereits im Amtsausschuss ausgiebig diskutiert wurde. Dem Vorschlag, die Entscheidung zu vertagen, wurde nicht entsprochen. Ein entsprechender Beschluss ist gefasst worden, obwohl wichtige Entscheidungen vorher im Hauptausschuss des Amtes und ebenfalls in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Hauptausschuss der Stadt behandelt werden sollen. Eine Sitzung des Hauptausschusses. Begründet wird dieses Vorgehen mit der Fristsetzung für die Stellungnahme, die inzwischen aufgrund einer Verlängerung auf den 23.07.21 datiert ist. Die wirklichen Gründe der Gemeinde Zierow für den beantragten Amtswechsel sind bisher unbekannt, angegeben wurden Unstimmigkeiten in der Amtsverwaltung „Klützer Winkel“. Allerdings ist es auch unverständlich, warum hier nicht schon Kommunalaufsicht oder Innenministerium eingegriffen haben. Der Amtswechsel sollte zum 01.01.2022 erfolgen.

 

Frau Prien war anfänglich gegen die Aufnahme von Zierow, da diese Gemeinde über einen völlig anderen Aufgabenbereich verfügt. Aber die Begründung der Gemeinde Zierow, dass hier die historische Verbundenheit mit der Gemeinde Gägelow gegeben ist, hat letztlich ein wenig überzeugt und die Ablehnung teilweise verschwinden lassen.

 

Der Bürgermeister ist der Ansicht, dass Zierow bei so einer engen Beziehung und vielen Gemeinsamkeiten zu Gägelow eigentlich fusionieren sollten. Damit stünde auch einer Aufnahme in das Amt Grevesmühlen-Land nichts mehr im Wege.
Zierow liegt direkt an der Ostsee und somit Zugang zu internationalem Gewässer. Zierow hat neben einem Kurbetrieb, auch Strand-, Parkplatz- und Verkehrsüberwachung und auch eigenes Personal dafür. Ein finanzieller Vorteil ist mit dem Beschlussvorschlag für die Gemeinde Stepenitztal nicht erkennbar. Im Gespräch ist ebenfalls die Übernahme von 3 Arbeitskräften aus dem Amt Klützer Winkel. Es sind zu viele Dinge, die ungeklärt sind und die wir jetzt noch nicht erkennen. Zum Schluss muss noch gesagt werden, dass das Amt Klützer Winkel dadurch erheblich geschwächt wird, es fehlen dem Amt dann ca. 800 Einwohner. Deshalb ergeht der Vorschlag, den Antrag abzulehnen.

 

Frau Lenschow bestätigt die Fristsetzung für die Anhörung und Stellungnahmen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden. Die Stadt Grevesmühlen wurde für eine Anhörung komplett vergessen. Deshalb hat die Stadt darauf gedrungen, hierzu ebenfalls gehört zu werden. Es wird eine gemeinsame Hauptausschusssitzung von Stadt und Amt geben.

Dieser Amtswechsel muss auch wirtschaftlich sein. Das Amt Grevesmühlen-Land hat bereits zweimal aus einem anderen Amt eine Gemeinde übernommen und weiß, mit welchem Arbeitsaufwand und welchen Kosten eine solche Übernahme verbunden ist. Allerdings ist von der Gemeinde Zierow zugesichert worden, dass sämtliche Kosten getragen werden.

Ein Mehrwert ist nicht erkennbar.

Die Gemeinde Zierow lebt vom Tourismus und ist nicht besonders steuerstark. Mit einem Einbruch der Steuereinnahmen in den nächsten Jahren muss gerechnet werden. Die Amtsumlage wird an der Steuerkraft bemessen.

Selbst der Finanzausschuss der Gemeinde Gägelow hat eine Aufnahme von Zierow nur befürwortet, wenn die Gemeinde Gägelow keinen Nachteil dadurch hat. Diese ganzen Argumente sprechen eigentlich für eine Fusion der Gemeinden Gägelow und Zierow.

 

Sachverhalt:

Am 22.10.2020 stellte die Gemeinde Zierow beim Ministerium für Inneres und Europa einen Antrag auf Wechsel vom Amt Klützer Winkel in das Amt Grevesmühlen-Land. In diesem Antragsverfahren sind nun alle betroffenen Gebietskörperschaften durch das Ministerium zur Stellungnahme aufgefordert. Wegen des Umstands, dass die Stadt Grevesmühlen mit dem Amt Grevesmühlen-Land eine Verwaltungsgemeinschaft bildet, ist auch die Stellungnahme der Stadt angefordert. Antrag und Begründung der Gemeinde Zierow entnehmen Sie bitte der Anlage.     

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der Gemeinde Zierow auf Amtswechsel vom Amt Klützer Winkel in das Amt Grevesmühlen-Land abzulehnen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

        

 

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Anlagen zur Vorlage